Hausarztpraxis René Lutz
Facharzt für Innere Medizin, Naturheilverfahren, Akupunktur


Neuigkeiten.

25.04.2023, 19:48

Keine Maskenpflicht mehr

Bei uns besteht nur noch bei der Infektionssprechstunde Maskenpflicht   mehr


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Aktuelles zum Elektronischen Rezept (E-Rezept) - Stand 07.01.2024

Das E-Rezept befindet sich im Regelbetrieb.

Aktuelle Praxisinformationen zum elektronischen Rezept finden Sie hier:

Ab sofort werden alle Kassenrezepte für Medikamente als E-Rezept erstellt. Folgende
Ausnahmen gibt es (noch): u.a.

  • Betäubungsmittel Rezepte
  • Hilfsmittel Rezepte
  • Blutzuckerteststreifen
  • Verbandstoffe
  • Heimversorgung


Bevor wir eine Rezeptbestellung annehmen können muss i.d.R. vorher die
Versichertenkarte bei uns eingelesen worden sein (1x pro Quartal) oder eine
Ersatzbescheinigung vorliegen.

Das E-Rezept lösen sie dann einfach unter Vorlage ihrer Versichertenkarte in einer
Apotheke Ihrer Wahl
ein. Eine PIN oder eine neue Karte mit NFC-Funktion ist dafür nicht
erforderlich.

Ein Papierausdruck der E-Rezeptes wird nur noch auf besonderen Wunsch gedruckt,
z.B wenn sie eine Versandapotheke nutzen, wenn Sie keine Versichertenkarte haben
(Ersatzbescheinigung der Krankenkasse) oder in der Pflegeheim Versorgung.

Rezepte in der Sprechstunde oder im Notfall werden sofort signiert (digital
unterschrieben) und können unmittelbar eingelöst werden.

Telefonisch oder persönlich bestellte Wiederholungsrezepte werden mehrfach täglich
signiert
, da vorher eine ärztliche fachliche Kontrolle erforderlich ist.
Folgende Bearbeitungszeiten können wir garantieren:

  • Am Vormittag bestellt - ab 15 Uhr einlösbar
  • Am Nachmittag bestellt - am nächsten Tag einlösbar
  • Sie müssen keinen Papierausdruck mehr in der Praxis abholen


Zur Therapiekontrolle bei Dauermedikation ist mindestens ein persönlicher Arztkontakt
im Quartal erforderlich.


 

Das E-Rezept: Schnell zum richtigen Medikament (gematik)


Wie so ein Ausdruck zu einem E-Rezept aussieht, sehen Sie in diesem PDF Dokument.

Folgende Einlösewege gibt es für das E-Rezept:

  1. Über das Stecken Ihrer Versichertenkarte (eGK) in Ihrer Apotheke - Standard
  2. Papierausdruck des E-Rezepts
  3. Die APP zum E-Rezept "Das E-Rezept" - benötigt Versichertenkarte mit NFC-Funktion und PIN 
  4. APPS von Versandapotheken und Krankenkassen die das CardLink Verfahren nutzen (ohne PIN) -NEU


 

Weitere offizielle Informationen finden sie hier:

Fragen und Antworten zum E-Rezept vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das E-Rezept für Deutschland (gematik)


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