Das E-Rezept befindet sich im Regelbetrieb.
Aktuelle Praxisinformationen zum elektronischen Rezept finden Sie hier:
Ab sofort werden alle Kassenrezepte für Medikamente als E-Rezept erstellt. Folgende
Ausnahmen gibt es (noch): u.a.
Bevor wir eine Rezeptbestellung annehmen können muss i.d.R. vorher die
Versichertenkarte bei uns eingelesen worden sein (1x pro Quartal) oder eine
Ersatzbescheinigung vorliegen.
Das E-Rezept lösen sie dann einfach unter Vorlage ihrer Versichertenkarte in einer
Apotheke Ihrer Wahl ein. Eine PIN oder eine neue Karte mit NFC-Funktion ist dafür nicht
erforderlich.
Ein Papierausdruck der E-Rezeptes wird nur noch auf besonderen Wunsch gedruckt,
z.B wenn sie eine Versandapotheke nutzen, wenn Sie keine Versichertenkarte haben
(Ersatzbescheinigung der Krankenkasse) oder in der Pflegeheim Versorgung.
Rezepte in der Sprechstunde oder im Notfall werden sofort signiert (digital
unterschrieben) und können unmittelbar eingelöst werden.
Telefonisch oder persönlich bestellte Wiederholungsrezepte werden mehrfach täglich
signiert, da vorher eine ärztliche fachliche Kontrolle erforderlich ist.
Folgende Bearbeitungszeiten können wir garantieren:
Zur Therapiekontrolle bei Dauermedikation ist mindestens ein persönlicher Arztkontakt
im Quartal erforderlich.
Wie so ein Ausdruck zu einem E-Rezept aussieht, sehen Sie in diesem PDF Dokument.
Folgende Einlösewege gibt es für das E-Rezept:
Weitere offizielle Informationen finden sie hier:
Fragen und Antworten zum E-Rezept vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das E-Rezept für Deutschland (gematik)